Wort davor: Interimswirtin
Interimswirtschaft
Erklärung:
Verwaltung des Interimswirts.
- Belegtext:
die unseelige interims-wirthschaft ..., wodurch der hof gewoehnlich ruinirt ... wird
Datierung: 1788
Fundstelle: AnnBrschw. II 3 S. 34
- Datierung: 1799
Fundstelle: Hagemann,PractErört. II 269
Faksimile
- digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
- Belegtext:
wenn bei dem tode des wehrfesters einer bauernstaete der anerbe seiner jugend wegen die staete noch nicht antreten ... kann ..., so kann der ueberlebende ehegatte wieder auf die staete heurathen,
und dem neuangeheuratheten stiefvater oder stiefmutter wird sodann das erbe auf gewisse jahre bis zur großjaehrigkeit des anerben eingethan. dies ist die gewoehnliche interimswirthschaft.
es kann aber auch der fall eintreten, daß beide eltern kurz nach einander ... wegsterben, und der gutsherr [das Gut einer fremden Person] bis zur großjaehrigkeit des anerben [überläßt], dies ist die ausserordentliche interims-wirthschaft
Datierung: 1799
Fundstelle: Klöntrup,Osnabr. II 212
Wort danach: Interimswohnung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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