Wort davor: Interimswesen

Interimswirt
Erklärung: Verwalter eines landwirtschaftlichen Hofes für den minderjährigen Hoferben.
vgl. Interimswirtschaft.

Wort danach: Interimswirtin

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten