Interimswirt
Erklärung:
Verwalter eines landwirtschaftlichen Hofes für den minderjährigen Hoferben.
vgl.
Interimswirtschaft.
Wort danach: Interimswirtin
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten