Wort davor: Interimsverwaltung
Interimsverwaltungskosten
- Belegtext:
da jede pfründe innerhalb dreier monaten wieder besezet sein muss ... so soll der ueberschuss der zwischeneinkünfte nach bestrittenen interimsverwaltungskösten zu 1/3 der administrirten
kirche, zu 1/3 dem priesterhause oder dem emeritorium zufallen
Datierung: 1807
Fundstelle: DZKirchR. 12 (1902) 306
Wort danach: Interimsverweser
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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