Wort davor: Interimseigentum

Interimseinkommen
Erklärung: Erträge der erledigten Bischofsstühle (Regalienrecht) und heimgefallenen Lehengüter bis zur Neubesetzung beziehungsweise Wiederverleihung durch den König.

Wort danach: Interimseinnahme

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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