Wort davor: Interimsbesetzung
Interimsbesitzer
Erklärung:
durch Kriegsläufte vorläufig in den Besitz von Ländereien gelangte Person.
- Belegtext:
was dann bey dieser ab anno 1630 biß dato gewehrten kriegs-ubung die bißherige interims-besitzer ... zu behaupten sich unterstanden, solle keinem theil vortheil oder schaden bringen,
sondern bey demjenigen, was vor derselben kriegs-ubung ueblich ... gelassen werden
Datierung: 1635
Fundstelle: RAbsch. III 542
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Wort danach: Interimsbesoldung
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