Wort davor: Interessentenforst
Interessentenholzung
Erklärung:
wie Interessentenforst.
- Belegtext:
wenn jemand aus fremden, herrschaftlichen oder privatforsten, oder interessenten-holzungen, unerlaubter heimlicher weise baeume faellet, ... so begehet derselbe durch diese unerlaubte
handlung einen forstfrevel, ein bruchfaelliges verbrechen
Datierung: 1798
Fundstelle: Hagemann,PractErört. I 96
Wort danach: Interessenrechnung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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