Wort davor: Interessenlast
Interessentenforst
Erklärung:
Forst, auf dem eine Dienstbarkeit (III) liegt.
vgl.
Interessentenholzung.
- Belegtext:
interessentenforsten. unter den letztern versteht man aber keine waelder oder gehoelze, an welchen adl. guetern, kloestern, communen, und unterthanen ein wirkliches miteigenthum
rechtlich gebuehrt, sondern meistens nur solche, in welchen sie mit gewissen berechtigungen am holzbestande, durch irgend einen rechtstitel, interessirt sind. in der forstsprache werden daher auch bloße
servitutberechtigte forst- wald- holz-interessenten, und dergleichen gehoelze interessenten-forsten genannt
Datierung: 1824
Fundstelle: Hagemann,PractErört. VII 139
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Wort danach: Interessentenholzung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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