Wort davor: Interessefordernis
Interessenfuß
Erklärung:
Zinsfuß.
- Belegtext:
[muß das Kollegium] bey dem verkehr mit der bank, auf diesen differenten intressenfuß, die erforderliche ruecksicht nehmen
Datierung: 1783
Fundstelle: NCCPruss. VII 2261
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Wort danach: Interessengeld
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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