Wort davor: Intentionserklärung

Interesse [Ergänzung zum Druck]

Interesse (I)
Erklärung: Nutzen, Vorteil, Interesse.

Interesse (II)
Erklärung: Vermögensschaden, insb. als anfallende Zinsen; Zinsen aus Darlehen.

Wort danach: Interessenabführung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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