Wort davor: Instruktionsentwurf
Instruktionsgebühr
Erklärung:
Gebühr eines Rechtsanwalts für die Belehrung der Parteien.
- Belegtext:
ein justiz-commissarius kann in seiner eigenen sache, so wenig als eine andere partei informations- und instruktions-gebuehren, sondern allenfalls nur versaeumniskosten, und
außerdem die baaren auslagen, nebst dem honorario für schriftliche aufsätze und ausarbeitungen fordern
Datierung: 1797
Fundstelle: Rabe,PreußG. IV 40
- Datierung: 1806
Fundstelle: v.Berg,PolR. VI 1 S. 354
Wort danach: Instruktionsgeld
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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