(Instenstätte)
Erklärung:
"im Gut Muggesfelde (Sgbg.) und auch anderswo gab es Erbzinsinsten, die vom Gutsherrn eine Kate, Garten und etwa 6-20 Tonnen Land hatten; die instensted wurde vererbt,
konnte aber nicht verkauft werden" SchleswHWB. V 834.
Wort danach: Instenteil
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