Wort davor: Instengebührnis
(Instengeld)
Erklärung:
Abgabe des Insten.
vgl.
Instengebührnis.
- Belegtext:
sind die instengelder ebensowenig respect. der personen als der quantität ihrer jährlichen abgift stehend, oder gewiß
Datierung: um 1620
Fundstelle: JbSchleswHolst. 3 (1860) 289
- Datierung: 1758
Fundstelle: Haltaus 1033
- Fundstelle: Hanssen,AgrhistAbh. II 485
Wort danach: Instengilde
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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