Wort davor: Instanzvermehrung
Instanzenzug
Erklärung:
Rechts(mittel)zug zu einer höheren Behörde beziehungsweise einem höheren Gericht.
- Belegtext:
in welchem letztern fall der naemliche instanzenzug wie die andern buergerlichen rechtssachen statt findet
Datierung: 1809
Fundstelle: SammlBadStBl. I 183
- Datierung: 1814
Fundstelle: Botzenhart,Frhr.v.Stein V 107
- Belegtext:
ueber den kuenftigen instanzenzug in justizsachen
Datierung: 1816
Fundstelle: AmtsBlWestf. 306
Wort danach: Inste
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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