Wort davor: Instanzkosten
Instanzobrigkeit
Erklärung:
in (erster) Instanz zuständige Behörde.
- Belegtext:
das niemandts ander alß der müntzmaister allhie ihr erste instantsobrikeit
Datierung: 1591
Fundstelle: Schwanser 71
- Belegtext:
ein muehl-knecht oder junger, der sich wider seinen herrn oder meister auflehnete, ... der soll nicht nur dem hand-werck, sondern auch ... seiner instantz-obrigkeit ... zur gebuehrenden straff anzeiget werden
Datierung: 1672
Fundstelle: Beyer,Mühlenbauk. II 53
Wort danach: Instanzenordnung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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