Wort davor: Inständigkeit

Instanz [Ergänzung zum Druck]

Instanz (I)
Erklärung: im Behörden-, insb. Gerichtsaufbau die jeweils zuständige Stelle.

Instanz (I 1)
Erklärung: zum Instanzenzug allgemein.

Instanz (I 2)
Erklärung: die erste Instanz.
Instanz (I 3)
Erklärung: die zweite Instanz.
Instanz (I 4)
Erklärung: die dritte, die letzte Instanz.

Wort danach: Instanzbefugnis

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten