Wort davor: Insinuierung
Insitz
Erklärung:
Wohnrecht.
vgl.
Beisitz (I),
Leib(es)geding(e) (I).
- Belegtext:
[Übschr.:] von dem insize, und dem auszuge, dem uebergeben und anschlage der grundstuecke
Datierung: 1757
Fundstelle: Estor,RGel. I 322
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- Belegtext:
der insiz bestehet in der freien wonung, einer stube oder kammer, und ist nicht allein unter aeltern, sondern auch andern personen gebraeuchlich. bei den bauerleuten bestehet
er in einer kammer, und daß die insizer in der gemeinen wonstube ich des tages aufhalten ... der insiz ist demnach weniger als der gebrauch eines hauses. in Sachsen nennet man ihn die herberge, oder die notwendige wonung
Datierung: 1757
Fundstelle: Estor,RGel. I 324
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Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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