Wort davor: Insiel
Insignie [Ergänzung zum Druck]
Insignie (I)
Erklärung:
Unterschriftszeichen.
- Belegtext:
dasselbig mit eigener handt ingroßirt vnd geschriebenn, auch mit meinem gewonthlichen tauf vnd zwnhamenn vnd legalischen insignien vunterzeichnet vnd bekrefftiget
Datierung: 1474
Fundstelle: ZHarz 3(1870) 618
Insignie (II)
Erklärung:
Herrschaftszeichen, Kroninsignien.
vgl.
Apfel (II),
Majestät (III),
Mantel (II 1).
Wort danach: Insignientisch
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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