Wort davor: Insiegelrecht
Insiegler
Erklärung:
der das Insiegel (III) eines Siegelinhabers innehat beziehungsweise führt.
vgl.
2Hüter (I 6).
- Belegtext:
des hoves insigeler ze C.
Datierung: 1347
Fundstelle: KonstanzHäuserb. II 85
- Belegtext:
siegler [am bischöflichen Hof zu Konstanz]: 1. der bischof, 2. das domkapitel, 3. der frühere bischof A.B., 4. der insiegler K.J.
Datierung: 1414
Fundstelle: MittBadHistK. 9 (1888) 33
- Belegtext:
so wil der insigler denn haben sovil das kan nieman gesagen
Datierung: 15. Jh.
Fundstelle: Netz V. 3834
- Belegtext:
meister P.'s, insigler von Curr
Datierung: 1504
Fundstelle: GlückshrZürich 488
- Belegtext:
die insigler sollen schwören ..., kainen brieve zue besiglen, er seie dann vor offnem rath zue besiglen erkannt und vor rath geläsen
Datierung: 1573
Fundstelle: VillingenStR. 137
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- Fundstelle: Lexer I 1443
- Fundstelle: SchweizId. VII 500
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- digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons
Wort danach: Insiel
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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