Wort davor: Insässer
insässig
insässig (I)
insässig (II)
Erklärung:
substantiviert.
- Belegtext:
wann nach eines inseßigen absterben ... sich ... niemand anmeldet
Datierung: 1599
Fundstelle: NÖLREntw. IV 13 § 2
Wort danach: Insäßler
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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