Wort davor: inquisitionsmäßig

Inquisitionsprozeß [Ergänzung zum Druck]
Erklärung: "eine besondere Form des deutschen (peinlichen) Strafverfahrens" HRG.1 II 378 (zS. ebd. 378-382).
vgl. Malefizprozeß (I).

Wort danach: Inquisitionssache

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