Inquisitionsamt Erklärung:Verpflichtung des Richters zur Untersuchung.
Belegtext:
blosse gerichtliche denunciationes [gewährleisten keine] anklage, sondern [seynd] ...fuer eine erinner- oder aufweckung des richterlichen inquisitionsamtes zu halten Datierung: 1751
Fundstelle:CJBavCrim. II 2 § 10
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