Wort davor: Inquisitenbericht

Inquisition
Erklärung: Untersuchung, Nachforschung, insbesondere durch Gericht in Strafverfahren.
Sachhinweis: HRG.1 II 370-375.

Wort danach: Inquisitionsamt

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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