Wort davor: Innungszepter
Innungszeugnis
Erklärung:
durch eine Innung (I 1) erteilte Bescheinigung.
- Belegtext:
alle ungarischen zur kommerzialstemplung geeigneten fabrikate, welche in die deutsche erblaender gehen, [muessen] mit dem fabriks- oder zunftzeichen versehen, oder mit dem magistratuel-
oder innungs-zeugniße begleitet ... sein
Datierung: 1793
Fundstelle: Kropatschek,KKGes. II 358
Wort danach: Inoffiziositätsklage
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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