Wort davor: Innungsordnung

Innungspfennig
vgl. Innungsschoß.

Innungspfennig (I)
Erklärung: bei der Aufnahme in die Innung (I 1) zu entrichtende Abgabe.

Innungspfennig (II)

Wort danach: Innungsprivileg

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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