Wort davor: innesitzen
innestehen, instehen
vgl.
einstehen (V).
innestehen (I)
Erklärung:
innerhalb eines Raumes stehen oder sich befinden, insbesondere von Stallvieh.
innestehen (II)
Erklärung:
verallgemeinernd von Sachen, die für die Erfüllung eines Rechtsanspruches haften.
- Belegtext:
dieselben guter sullen ... [der Pfründnerin] zu underpfand innesten ir lebtag
Datierung: 1436
Region/Autor/Textsorte:
Kitzingen
Fundstelle: MartitzFschr. 105
innestehen (III)
Erklärung:
im Sinne einer Bewegung, die zum Stillstand kommt, insbesondere des Züngleins an der Waage.
innestehen (III 1)
innestehen (III 2)
Erklärung:
übertragen auf das Stimmenverhältnis bei Abstimmungen.
Wort danach: Innetuer
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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