Wort davor: innesitzen

innestehen, instehen
vgl. einstehen (V).

innestehen (I)
Erklärung: innerhalb eines Raumes stehen oder sich befinden, insbesondere von Stallvieh.

innestehen (II)
Erklärung: verallgemeinernd von Sachen, die für die Erfüllung eines Rechtsanspruches haften.
innestehen (III)
Erklärung: im Sinne einer Bewegung, die zum Stillstand kommt, insbesondere des Züngleins an der Waage.

innestehen (III 1)
innestehen (III 2)
Erklärung: übertragen auf das Stimmenverhältnis bei Abstimmungen.

Wort danach: Innetuer

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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