Wort davor: Innerlandeswegmaut
innerlich
innerlich (I)
Erklärung:
inländisch, einheimisch.
- Belegtext:
bey einem innerlichen aufruhr ... wäre die gefahr größer, ein handhabendes pfand zu verlieren
Datierung: 1757
Fundstelle: QHambSchiffahrt 534
innerlich (II)
Erklärung:
übertragen.
innerlich (II 1)
innerlich (II 2)
Wort danach: Innermeister
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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