Wort davor: Innehüter

(Innenkämmerer)
Erklärung: "der erste innen- und der erste außenkämmerer zur Einhebung der Zinse innerhalb beziehungsweise außerhalb der Stadt, der zweite innenkämmerer für gewisse Handwerkszinse" Toeppen,ElbingAnt. 50.

Wort danach: innenlassen

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