Wort davor: Innehaltung
innelassen
vgl.
einlassen.
innelassen (I)
Erklärung:
(Geld bei jemandem) stehen lassen.
innelassen (II)
Erklärung:
überlassen.
- Belegtext:
wann ... einer auf ligende gueter gelihen und dieselben ... fuer die geldschulden hypothiciert oder verpfandt, oder ihme glaubigen pfandtschillingsweiß innengelassen worden,
so halt der landtsbrauch solche schulden fuer ligende gueter
Datierung: um 1700
Fundstelle: FinsterwalderObs. II 4, 12
- Fundstelle: Schiller-Lübben II 367
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Wort danach: innen
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