Wort davor: Innebüre

innehaben
sprachliche Erläuterung: Nebenform einhaben.
vgl. einhaben.

innehaben (I)
Erklärung: in sich enthalten.
innehaben (II)
Erklärung: in seinem Machtbereich haben.

innehaben (II 1)
Erklärung: einen festen Punkt besetzt halten.
innehaben (II 2)
Erklärung: eine Person.

innehaben (II 2 a)
Erklärung: gefangen halten.
innehaben (II 2 b)
Erklärung: bevormunden.
innehaben (II 2 c)
Erklärung: in Haus oder Gebiet behalten.
innehaben (II 3)
Erklärung: eine Sache (Sachgesamtheit) in Gewähr (II) haben, Gewähr (III) an ihr haben.

innehaben (II 3 a)
Erklärung: allgemein.
innehaben (II 3 a Spiegelstrich 1)
Erklärung: im Unterschied zu besitzen (III) von dem Sachgewahrsam des Inhabers (I).
innehaben (II 3 b)
Erklärung: zufolge eines Rechtsgrundes.
vgl. innehalten (II).

innehaben (II 3 b alpha)
Erklärung: zum Eigentum.
innehaben (II 3 b beta)
Erklärung: zu Lehen, Leihe, Miete oder Pacht.
innehaben (II 3 b gamma)
Erklärung: zum Pfandrecht.
innehaben (II 3 b delta)
Erklärung: zum Nießbrauch.
innehaben (II 3 b epsilon)
Erklärung: zur getreuen Hand, in Verwahrung (Verwaltung).
innehaben (II 3 b zeta)
Erklärung: auf Bitten, widerruflich.
innehaben (II 3 c)
Erklärung: nach dem Gegenstand.

innehaben (II 3 c alpha)
Erklärung: Teil der gemeinen Mark.
innehaben (II 3 c beta)
Erklärung: Rente.
innehaben (II 3 c gamma)
Erklärung: Bergwerksanteil.
innehaben (II 3 c delta)
Erklärung: Kirchenamt.
innehaben (II 3 c epsilon)
Erklärung: Urkunden.
vgl. innehaben (IV).
innehaben (II 4)
Erklärung: obrigkeitliche Herrschaft ausüben.
innehaben (II 5)
Erklärung: einzelne Herrschaftsrechte ausüben.
innehaben (II 6)
Erklärung: (Amtsbefugnis) ausüben.

innehaben (II 6 a)
Erklärung: allgemein.
innehaben (II 6 b)
Erklärung: insbesondere damit zusammenhängende Gegenstände aufbewahren.
innehaben (II 7)
Erklärung: zu unanfechtbarem Besitz (rechter Gewähr III 2 l) führend; bezüglich der Ersitzung siehe unten VII 1.
innehaben (III)
Erklärung: von nichterfüllten schuldrechtlichen Ansprüchen.

innehaben (III 1)
Erklärung: allgemein.
innehaben (III 2)
Erklärung: insbesondere bei ungerechtfertigter Zurückbehaltung (Leistungsverzug).
innehaben (IV)
Erklärung: in Wertpapierklauseln.

innehaben (IV 1)
Erklärung: Begebungsklausel.
innehaben (IV 2)
Erklärung: alternative Inhaberklausel.
innehaben (V)
Erklärung: intransitiv: (Grundstücke eingehegt) halten.
innehaben (VI)
Erklärung: substantivierter Infinitiv von innehaben (II).
innehaben (VII)
Erklärung: in Verbindungen.

innehaben (VII 1)
Erklärung: mit Substantiven.
innehaben (VII 2)
Erklärung: mit Verben.

Wort danach: innehalten

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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