Wort davor: Inmannssteuer
inmannsweise
Erklärung:
in der Art eines Inmanns (II).
- Belegtext:
daß ein ieder sover [man- oder weibsperson] ... sich bei [einem hausgesessenen underthonen] lenger inmannsweis aufhalten wirt, dieselbe bei der herrschaft lasse einschreiben
Datierung: 17. Jh.
Region/Autor/Textsorte:
Oberösterreich
Fundstelle: ÖW. XII 680
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
Wort danach: Inmärker
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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