Wort davor: Inländiger
inländisch
Erklärung:
wie inländig.
- Datierung: 1758
Fundstelle: Haltaus 1021
inländisch (I)
Erklärung:
allgemein.
- Belegtext:
indigena inlendisch inheymisch
Datierung: 1550
Fundstelle: Schöpper,Syn. 58
inländisch (II)
Erklärung:
attributiv.
inländisch (II 1)
Erklärung:
von Personen.
inländisch (II 2)
Erklärung:
von (Rechts-)Einrichtungen und Vorgängen.
inländisch (II 3)
Erklärung:
von konkreten Sachen.
inländisch (III)
Erklärung:
prädikativ.
- Belegtext:
ich [der Gläubiger] byn nicht ynlendisch gewest ..., als er [der Schuldner] uzzoug
Datierung: Ende 14. Jh.
Fundstelle: GlWeichb. 390
- Datierung: 1466
Fundstelle: FreibergGB. 382
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- digitalisiert vom Institut für Sächsische Geschichte und Volkskunde (ISGV)
- Belegtext:
C. spricht, daz si [die Klägerin] unde ir vormunde inlendisch gewest sint
Datierung: 15. Jh.
Region/Autor/Textsorte:
Magdeburg
Fundstelle: LSchrP. 235
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- Belegtext:
ist einer über ein schieffreich wasser und nit einländisch, ... so hat er auch darnach ein jahr und tag lohsung
Datierung: 1537
Fundstelle: Neckarsteinach 381
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- Belegtext:
so sie [die clegere] doch sinnig, mundig vnd einlendisch gewest
Datierung: 1548
Region/Autor/Textsorte:
Leipzig
Fundstelle: Haltaus 1021
- Belegtext:
[wenn einer bezüglich besessener Güter] von einem der inlendisch ... [nach 2 Jahren] angesprochen wirtt, die söllendt umb ir ansprach abgewisen werden
Datierung: 1563
Fundstelle: GlarusLB. I 199
- Datierung: 1564
Fundstelle: GasterLsch. 64
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- digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- Belegtext:
grave J.N. von Z. war dozumal nit einlendisch
Datierung: 16. Jh.
Fundstelle: ZimmernChr. III 151
inländisch (IV)
Erklärung:
substantiviert.
inländisch (V)
Erklärung:
in Verbindung mit Adjektiven (auch substantiviert gebraucht).
- Belegtext:
handelungen und obligationen jegen inländischen oder ausländischen gläubigern
Datierung: 1555
Fundstelle: Sachsse,MecklUrk. 241
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- Belegtext:
den einländischen unndt einheimischen soll man unersuchet der herrschaft niemanden auffzuhalten verstatten
Datierung: 1586
Fundstelle: GubenRB. 15
- Belegtext:
da er ein einländischer undt begütherter
Fundstelle: BadLR. 1588 V 28 § 2
- Belegtext:
daß ... weder ein- noch außländischen ... verstattet werde, die frücht auffm halm zu beschlagen
Datierung: 1599
Fundstelle: OPfalzLO. 211
Faksimile, Ausgabe VD16-Nr. ZV 16290
- in DRQEdit
- Belegtext:
wass ... mit inländischen und aussländischen wegen pfand güter gehalten worden
Datierung: 1631
Fundstelle: Breidenbach 97
Wort danach: Inleuthäusel
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten