Wort davor: Inkorporationsrecht
Inkote
Erklärung:
Bewohner einer Kate (I).
- Belegtext:
[die Visitatoren sollen] alle einwohner von eximirten, bürgern, incoten, budenleuten ... mit ihren namen aufschreiben
Datierung: 1643
Fundstelle: ProtBrandenbGehR. II 205
Wort danach: Inlähmde
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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