Inkolatsfähige Erklärung:einer, der den Inkolat (Landeszugehörigkeit) besitzt.
Belegtext:
daß ein jedes gut, das in zukunft ein nicht inkolatsfaehiger vor erhaltenem inkolat an sich bringen wuerde, eo ipso dem fiskus anheim fallen solle Datierung: 1808
Fundstelle:Krug,StaatswPreuß. 9