Wort davor: Inknecht

inkolatsfähig
Erklärung: einer, der den Inkolat (Landeszugehörigkeit) besitzt.

Wort danach: Inkolatsfähige

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten