Wort davor: Instanzenzug
Inste
Erklärung:
Häusler.
sprachliche Erläuterung:
verkürzt aus mittelniederdeutsch insete.
Inste (I)
Erklärung:
mit etwas Grundbesitz und eigenem Haus.
Inste (II)
Erklärung:
ohne Grundbesitz.
Inste (II 1)
Erklärung:
mit eigenem Haus, wie Kater (I).
- Belegtext:
andere [lansten] sind die koetenere, die kein reepdeelt land bauen, sondern in des bonden hoff-staett oder auf eines anderen guthe, einen kathen, das ist ein klein haus mit einem kohl-garten bewohnen,
davor sie haeuer geben oder hand-dienste thun. diese sind die insten, und geben nichts zur kriegs-steuer, weilen sie von dem sadigen, zinsbaren acker, darvon der krieg gehalten wird, nichts haben
Datierung: 1717
Fundstelle: Blüting,Gl. III 8
Faksimile
- Fundstelle: Hanssen,AgrhistAbh. II 118
Inste (II 2)
Erklärung:
meist ohne eigenes Haus, wie Häusler (II), Insasse (II 2), im Unterschied
zu Kater (I).
vgl.
Instmann.
- Belegtext:
kein kätner noch inste oder sonst jemand
Datierung: 1722
Fundstelle: Nerong,Willk. 84
- Belegtext:
will jemand einen insten in seine hofstätte einnehmen, soll er solches vorher seinen nachbarn kund thun
Datierung: 1722
Fundstelle: Nerong,Willk. 86
Wort danach: instehend
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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