Wort davor: Instanzenzug

Inste
Erklärung: Häusler.
sprachliche Erläuterung: verkürzt aus mittelniederdeutsch insete.

Inste (I)
Erklärung: mit etwas Grundbesitz und eigenem Haus.

Inste (II)
Erklärung: ohne Grundbesitz.

Inste (II 1)
Erklärung: mit eigenem Haus, wie Kater (I).
Inste (II 2)
Erklärung: meist ohne eigenes Haus, wie Häusler (II), Insasse (II 2), im Unterschied zu Kater (I).
vgl. Instmann.

Wort danach: instehend

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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