Wort davor: Inhibitionserkenntnis

Inhibitionsmeister
Erklärung: Kölner Ratsherr, dem die Inhibitionen (gerichtliche Einsprüche, hauptsächlich wegen der Zuständigkeit des weltlichen oder geistlichen Gerichts) unterstehen.

Wort danach: Inhibitionpatent

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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