Wort davor: inhibieren
Inhibition [Ergänzung zum Druck]
Erklärung:
Verbot.
- Belegtext:
inhibition ist die schrifft, so der oberrichter an den vndern thuot, der sachen halb an jhnen appelliert worden, der meynung, daß er dem vnderrichter verbeut, gegen dem appellanten weitter nicht fürzunemen
Datierung: 1562
Fundstelle: Gobler,GerProz. 7r
- Belegtext:
[sind abzutretende Feldstücke] vermiethet oder verpachtet ..., wird an die miethleute oder pächter analog mit den kapitalschuldnern eine inhibition erlassen
Datierung: 1830
Fundstelle: Puchta,Justizämter II 336
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- digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
Wort danach: Inhibitionsbefehl
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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