Wort davor: Inhibition
Inhibitionsbefehl
Erklärung:
(gerichtliche) Aussetzung der Vornahme oder des Vollzugs einer Verfügung (Strafe).
- Belegtext:
es wollen die churf. herrn kanzler ... aus habender macht die zöllner oder ja von ihnen nur die inhibitions-befehlige fodern
Datierung: 1645
Fundstelle: ProtBrandenbGehR. III 319
- Belegtext:
wenn der straefling ... nicht eine annahme durch einen inhibitionsbefehl vorlegen kann
Datierung: 1805
Fundstelle: SammlBadStBl. I 1420
Wort danach: Inhibitionserkenntnis
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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