Wort davor: inhändig

Inhäsivausspruch
Erklärung: auf Gegenvorstellung ergangene Erläuterung einer früheren Verfügung.
vgl. Läuterung (II 1).

Wort danach: Inhäsivbescheid

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten