Wort davor: Inhandenweisung

inhändig
Erklärung: in den Händen; übertragen: im (Mit-)Besitz einer Person, insbesondere in Verbindung mit Verben.
sprachliche Erläuterung: schwäb. einhändig.
vgl. einhändig, inhanden.

Wort danach: Inhäsivausspruch

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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