inhändig
Erklärung:
in den Händen; übertragen: im (Mit-)Besitz einer Person, insbesondere in Verbindung mit Verben.
sprachliche Erläuterung:
schwäb. einhändig.
vgl.
einhändig,
inhanden.
Wort danach: Inhäsivausspruch
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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