Wort davor: Inhalt
inhaltlich
Wortbildungshinweis: zu
Inhalt.
- Belegtext:
mit allen vnd ieden seinen begriffenen vnd inhaltlichen puncten und clausulen
Datierung: 1601
Region/Autor/Textsorte:
Hessen
Fundstelle: Haltaus 1019
- Fundstelle: DWB. IV 2 Sp. 2119
Wort danach: Inhaltnis
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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