Wort davor: Inhaftnehmung
Inhalt
sprachliche Erläuterung:
alem., schwäb. einhalt, mnl. inhout.
Inhalt (I)
Erklärung:
Wortlaut eines Schriftstückes.
Inhalt (II)
Erklärung:
Sinngehalt einer mündlichen oder schriftlichen Darstellung.
Inhalt (III)
Inhalt (IV)
Erklärung:
in Verbindung mit Substantiven.
Inhalt (IV 1)
- Belegtext:
alles seines [des Vertrags] innhalts und begriffs
Datierung: 1603
Fundstelle: Kurz,Ottok. II 266
Inhalt (IV 2)
- Belegtext:
nach inhalt und ordenung der rechten zu entscheyden
Datierung: 1536
Fundstelle: Gobler,GerProz. I p. 4a
Inhalt (IV 3)
- Belegtext:
inhalt und vermüg des rechtlichen spruchs
Datierung: 1541
Fundstelle: FreiburgZftO. 40
Wort danach: inhaltlich
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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