Wort davor: Inhaftnehmung

Inhalt
sprachliche Erläuterung: alem., schwäb. einhalt, mnl. inhout.

Inhalt (I)
Erklärung: Wortlaut eines Schriftstückes.
Inhalt (II)
Erklärung: Sinngehalt einer mündlichen oder schriftlichen Darstellung.
Inhalt (III)
Inhalt (IV)
Erklärung: in Verbindung mit Substantiven.

Inhalt (IV 1)
Inhalt (IV 2)
Inhalt (IV 3)

Wort danach: inhaltlich

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten