Wort davor: inhabig
inhablich
Erklärung:
wie inhabig; possessorius; inhablich verhelfen zum Innehaben
verhelfen.
- Belegtext:
als seiner fürstl. gn. landrichter ... macht hat, so er darumb wirt angeruft, derselben end jnhablich spruchlich zu verhelfen
Datierung: 1499
Fundstelle: UrkSchwäbBund. I 394
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- in Google Books
- Belegtext:
setzen sye in rechtenn ruigenn innhablichen nutz unnd gewehre
Datierung: 1515
Fundstelle: LeipzUnivUB. 409
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- digitalisiert vom Institut für Sächsische Geschichte und Volkskunde (ISGV)
- Belegtext:
setz ihne vnd alle seine erben ... in recht leibliche stille, gerühige, inhabliche gewalt vnd gewehr
Datierung: 1524
Region/Autor/Textsorte:
Meichsner,Dec. IV 291
Fundstelle: Haltaus 1018
Wort danach: Inhabung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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