Wort davor: Inhaber
Inhaberin
Erklärung:
Femininum zu Inhaber.
- Belegtext:
[ist anbefohlen worden] Elisabethen, ... des bambergischen guets vollmächtiger inhaberin ... nichtes widriges zuefüegen zue lassen
Datierung: 1607
Fundstelle: AktGegenref.2 II 451
Wort danach: inhabig
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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