Wort davor: Inhabe
Inhaber
vgl.
Innehalter.
Inhaber (I)
Erklärung:
lat. detentor im Unterschied zu Besitzer (III).
- Belegtext:
wer das physische vermögen hat, über eine sache mit ausschließung anderer zu verfügen, der ... wird inhaber derselben genannt. - wer ein recht ausübt, ist inhaber des rechts
Datierung: 1794
Fundstelle: PreußALR. I 7 § 1
- Datierung: 1794
Fundstelle: PreußALR. I 7 § 4
- Belegtext:
wer eine sache in seiner macht oder gewahrsame hat, heißt ihr inhaber. hat der inhaber einer sache den willen, sie als die seinige zu behalten, so ist er ihr besitzer
Datierung: 1811
Fundstelle: ÖstABGB. § 309
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- digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
Inhaber (II)
Erklärung:
im weiteren Sinne, der eine (körperliche) Sache (oder ein Recht) in seinem Machtbereich hat:
Inhaber (II 1)
Erklärung:
allgemein.
- Belegtext:
das darum spenn wurden ain jnnhaber zu sein
Datierung: 1490
Fundstelle: UrkSchwäbBund. I 35
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- in Google Books
- Belegtext:
hant der besitzer oder innhaber das guott ersessen
Datierung: 1493
Fundstelle: TübStR. 30
- Belegtext:
sol er ader inhaber des hauss alle iar gebn ... gedechtnuss gelt
Datierung: um 1500
Fundstelle: FalkenauStB. 53
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- Belegtext:
[dem] brobst zu B. ... diese behausung geaigent, ime, seinen erben ... innen-habern dieselben ... zu freiem lauter aigen ... ubergeben
Datierung: 1519
Fundstelle: QKulmbach 293
- Belegtext:
solches gut von dem innhaber zu kauffen
Datierung: um 1550
Fundstelle: Walther,Tract. II Kap. 10
- Belegtext:
alle unrichtigkeit ... zwüschen inen vnd den inhabern der gütern
Fundstelle: JaunLR. 1560 S. 49
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- Belegtext:
inhaber, der ein guot nutzet. possessor
Datierung: 1561
Fundstelle: Maaler 236
- Belegtext:
die innhaber vnd besiczer dises staettlins
Datierung: 1582
Fundstelle: Böhme,DiplBeitr. I 3 S. 83
- Belegtext:
clag wieder den khaufer als inhaber des guets
Datierung: 1599
Fundstelle: NÖLREntw. II Tit. 2 § 29
- Belegtext:
der possessor oder inhaber deß guts
Datierung: 1627
Fundstelle: BöhmLO. O XII
- Belegtext:
ob die innhaber der häusern in landsfürstlichen ... städten ... zu robbaten haben
Datierung: 1752
Fundstelle: Chorinsky,Mat. III 259
- Belegtext:
inhaber ist derjenige, so ein beweglich oder unbewegliches guth in seinem besitz und gewalt hat, ob er schon nicht dessen herr ist. diesemnach sind inhaber
eines guths, die dasselbe in unterpfand, sequester, nutzniesung ... besitzen
Datierung: 1760
Fundstelle: Hellfeld III 1920
- Belegtext:
wurden ... gebäude ... von einem ... inhaber angelegt, dem ... das eigenthum ... abgesprochen
Fundstelle: BadLR. 1809 Satz 555 (S. 147)
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- digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
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Inhaber (II 2)
Erklärung:
als Verwahrer, Treuhänder.
- Belegtext:
iwelich man dem andern sein gut ze halten geit, wirt es im verstoln ... mag der inhaber darumb sein recht getun
Datierung: 1376
Fundstelle: PettauStR. 26
- Belegtext:
es wolten dann dieselben spennigen erben ... dasselb [Gut] bey jm lenger innligen lassen auf desselben jnnhabers wilkuere
Fundstelle: NürnbRef.(1479/84) XXVII 1
Volltext (und Faksimile)
- in DRQEdit
- Belegtext:
schal doch de getruwe inhebber solck hinderlecht geldt effte gudt van sich dhon
Datierung: 1572
Fundstelle: Mensing
Inhaber (II 3)
Erklärung:
Beliehener (Belehnter).
- Belegtext:
aller chrieg vnd auffstass, der czwissen mier ... vnd ... Andres dem Prundel ..., inhaber vnd besiczczer des hofes ... gewesen sein
Datierung: 1389
Fundstelle: BudweisUB. 264
- Belegtext:
das ... purkchrecht vnd den dienst sullen ... wir besizzer vnd inhaber des ... hawss ... raichen vnd dienen
Datierung: 1411
Fundstelle: HohenfurtUB. 404
- Belegtext:
sölicher libding gütter inhaber
Datierung: 1431
Fundstelle: SchwyzLB. 146
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- in Google Books
- Belegtext:
File S. effte, ... sine erven edder inhebber und besitter dusser guder
Datierung: 1475
Fundstelle: BergeUB. 278
- Belegtext:
das jeder teil sich für ain inhaber des gutes ... hielte
Datierung: 1487
Fundstelle: UrkSchwäbBund. I 3
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- in Google Books
- Belegtext:
von den zinsen zuo P. sollent die inheber treger geben
Datierung: 1500
Fundstelle: FreibDiözArch.2 3 (1902) 137
- Belegtext:
die inhaber der höffen ... söllent ire zinß an kernen ... bezallen
Datierung: 1502
Fundstelle: Schauberg,Z. 2 (1847) 143
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Belegtext:
das ... ir besitzer ... nachkommenden innhabern des sloss ... kain scharwerch zethun schuldig sein
Datierung: 1508
Fundstelle: Indersdorf II 242 (nr. 1787)
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- Belegtext:
B.v.H. ... die zceit jnhaber vnd erbher des guts
Datierung: 1516
Fundstelle: GörlitzRatsAnn. I/II 480
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
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- Belegtext:
mus der itzige besitzer und innehaber der guter ... sich gantz vorzceihen alle gerechtikeyt
Datierung: 1529
Fundstelle: MittOsterland 2 (1845/48) 87
- Belegtext:
die inhaber derselben vier freier hoefe
Datierung: 1536
Fundstelle: MansfeldKlUB. 379
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- Belegtext:
seien die bürger ... schuldig ihren beiden vauthsherren, innhaberen des hinderen und vorderen schloss, zue geloben
Datierung: 1537
Fundstelle: Neckarsteinach 378
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- Belegtext:
der edl vest herr ... röm. kun. maj. räntmaister ... und innhaber der vest P.
Datierung: 1546
Region/Autor/Textsorte:
Niederösterreich
Fundstelle: ÖW. VII 83
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- Belegtext:
wann ein inhaber vnd treeger der lehen zu E. mit tod abgangen
Datierung: um 1550
Fundstelle: Reyscher,Stat. 228
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- Belegtext:
mogen die innhaber der B. [das Holz] ... zu iren hannden nemen
Datierung: 1572
Region/Autor/Textsorte:
Zürich
Fundstelle: GrW. I 63
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- Belegtext:
der bäder oder innhaber des bads soll die badstuben erhalten
Datierung: 1576
Fundstelle: WürtLändlRQ. II 177
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- Belegtext:
gebieten ... ainem yeden ... innhaber der herrschafft T.
Datierung: 1598
Fundstelle: Wartinger,Tüffer 4
- Belegtext:
dat he [gogreffen] den werfester und inhebber dusses erves wil fragen: offt em ock wittich und kundich si, dat aver dem predigtstoell dusser kerken si ein erffgerichte gekundiget aver dit erve
Datierung: 16. Jh.
Fundstelle: WestfLR. 147
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- Belegtext:
einen schultheißen, ... aus den inhabern oder besitzern der gütere zu setzen
Datierung: 16. Jh.
Fundstelle: WürzbZ. I 1 S. 606
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- Belegtext:
ein klein bächlein zu N. ... hat der inhaber des haus M. zu fischen
Datierung: 1608
Fundstelle: BadW. 154
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Inhaber (II 4)
Erklärung:
als Pfandbesitzer.
- Belegtext:
R. von R. ritter urkundet ... als inhaber der pfandschaft und veste Waldenburg
Datierung: 1461
Fundstelle: Burckhardt,Hofr. 49
- Belegtext:
na der loskündigung to rechter tit möste de inhebbere nicht hart edder week holt ... vorhouwen laten
Datierung: vor 1531
Fundstelle: RügenLR. Kap. 164 § 6
Inhaber (II 5)
Erklärung:
eine Urkunde (Wertpapier).
Inhaber (III)
Erklärung:
insbesondere Inhaber (II) eines Rechtes, einer Rechtsstellung.
Inhaber (III 1)
Erklärung:
eines Fürstentums, einer Grafschaft, einer Vogtei.
- Belegtext:
das alle ... personen, so in der selben grafschaft ... ausserhalb der heiligen ee geborn, der ynnhaber solicher grafschaft eygennlewt sein
Datierung: 1495
Fundstelle: FürstenbUB. IV 167
- Belegtext:
J. von Landaw ... als innhaber bemelter landvogtey
Datierung: 1512
Fundstelle: LeutkirchStR.(Lünig) 1292
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- digitalisiert im Rahmen des "Digitales Dokumentenarchivs" der Universitätsbibliothek Augsburg
- Belegtext:
den löblichen fürsten von Österreich als innhaber der lanndtvogtey in obern vnd nidern Swaben
Datierung: 1531
Fundstelle: SchrBodensee 18 (1889) 44
- Belegtext:
innhaber der graffschafft Wünschdorff
Datierung: 1556
Fundstelle: Moser,KreisAbsch. I 77
- Belegtext:
bearbeiten sich indessen, sich mit denen innhaberen deren Toskan- und Parmesanischen landen ... zu verstehen
Datierung: 1730
Fundstelle: FRAustr. 38 S. 94
Inhaber (III 2)
Erklärung:
von Gerichtsbarkeit.
Inhaber (III 3)
Erklärung:
eines Amtes, einer Würde.
- Belegtext:
"evangelische Postulierte wurden seit 1576 regelmäßig nur als inhaber des Stifts tituliert"
Fundstelle: Heckel,EvStifter 53
- Belegtext:
aniezo ... wehre zu Medling in Österreich ein mauth aufkhumben, welche den eysenobman zu Steyer gehörig sein solle, Georg Pruneysen aber solche in bestandt verlassen, welcher inhaber
sie arme leüth nach belieben, ja dergestalten abmauthe, dass sie von einem eingehandleten emer weinn 40 kr. ins landt herein zahlen müessen
Datierung: 1683
Fundstelle: SteirGBl. 4 (1883) 85
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- digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
- Belegtext:
die inhabere eines hochgräflichen capituli
Datierung: 1732
Fundstelle: BeitrEssen 20 (1900) 181
- Belegtext:
der inhaber eines regimentes, oder regiments-inhaber, im Oesterreichischen, der chef eines regimentes
Datierung: 1784
Fundstelle: Krünitz,Enzykl. 30 S. 26
Inhaber (III 4)
Erklärung:
eines Wasserrechtes.
Inhaber (III 5)
Erklärung:
eines Weiderechtes.
- Belegtext:
die inhaber des weidgangs sollend bey ihrer possession bleiben
Datierung: 1589
Fundstelle: AppenzUB. III 3 S. 280
- Belegtext:
die inhaber der bergen
Datierung: 1674
Fundstelle: Sanen 114
Inhaber (III 6)
Erklärung:
von Bergwerksberechtigung.
Inhaber (III 7)
Erklärung:
einer Vormundschaft.
- Belegtext:
vnd ob der nächste freunt [eines Erschlagenen] ein wais ist, vnd ist, daz der, dem der wais entpholhen ist, vnd jnn haber, mag frid schaffen von des tods schlags wegen
Datierung: vor 1307
Fundstelle: Tomaschek,Trient 161
- Belegtext:
der selb gerhab und inhaber
Datierung: 1376
Fundstelle: PettauStR. Art. 146
Inhaber (III 8)
Erklärung:
einer Firma.
- Belegtext:
jede handlung, deren firma ... auf einen anderen namen als den des wirklichen inhabers geht
Datierung: 1823
Fundstelle: QHambSchiffahrt 468
Inhaber (IV)
Erklärung:
wie Inmann.
- Belegtext:
conductor, inhaber, haußmann, bestender, dinger
Datierung: 1550
Fundstelle: Schöpper,Syn. 84
Wort danach: Inhaberin
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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