Wort davor: Ingrossationsgesuch
Ingrossationsvermerk
Erklärung:
Eintragung im Ingrossationsbuch.
- Belegtext:
ist nur eine abschlags-zahlung geleistet, so kann weder das instrument kassirt, noch der ingrossations-vermerk durchgestrichen werden
Datierung: 1806
Fundstelle: v.Berg,PolR. V 421
Faksimile
- in Google Books
Wort danach: Ingülte
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten