Wort davor: Ingrossationsbefehl

Ingrossationsbuch
Erklärung: öffentliches Buch (II 3) zur Eintragung von Liegenschaftsrechten und Rechtsgeschäften über Liegenschaften.

Wort danach: Ingrossationsgebühr

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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