Wort davor: Ingpfennig
Ingreßgeld
- Belegtext:
"bei jeder Erneuerung der Lehnung ist ein ingreßgeld zu zahlen"
Datierung: 18. Jh.
Fundstelle: ArchMrhKG. 1 (1949) 174
Wort danach: Ingrossationsbefehl
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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