Wort davor: ingelandet

Ingeld

Ingeld (I)
Erklärung: allgemein Eingangsposten, von II nicht scharf abzugrenzen.

Ingeld (II)
Erklärung: Rente.
Ingeld (III)
Erklärung: Grundzins; Mietzins?
vgl. Ingelleute, Ingelter.
Ingeld (IV)
Erklärung: Versteigerungsgebühr.

Wort danach: Ingelleute

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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