Wort davor: Infelsteuer

(infeudare)
sprachliche Erläuterung: vgl. zum Sprachlichen Kluge22 211 s.v. feudal.
vgl. feudum.

infeudare (I)
Erklärung: belehnen.

infeudare (II)
Erklärung: der Belehnte.

Wort danach: infeudatio

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